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Sozialer Zusammenhalt - Disability-Mainstreaming

DISABILITY-MAINSTREAMING

Im Grundgesetz ist festgelegt, dass niemand aufgrund seiner Behinderung in Deutschland benachteiligt werden darf (Art. 3 III S. 2 GG). Dieses Benachteiligungsverbot wird zudem durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gestützt. Dennoch erfahren Menschen mit Beeinträchtigung im Alltag Diskriminierung und sind mit Herausforderungen konfrontiert, die so unterschiedlich sein können wie ihre Beeinträchtigung selbst.

Disability-Mainstreaming hat sich zum Ziel gesetzt, die Lebenssituationen und Interessen von Menschen mit Beeinträchtigungen auf allen gesellschaftlichen Ebenen sichtbar zu machen und zu berücksichtigen. Dieses Vorhaben entspricht einer Forderung nach sozialer Teilhabe, Wahrnehmung und Wertschätzung von Verschiedenartigkeiten und Differenzen. Zielstellung des Vorhabens ist es, Voraussetzungen zu schaffen, die Menschen mit Beeinträchtigungen gleiche Chancen und Möglichkeiten einer umfassenden Teilhabe einräumen und die Akzeptanz von Gruppen, die bisweilen in einem konkreten Lebensraum nicht anspruchsberechtigt waren, zu erhöhen.

Nach Angaben des Mikrozensus des Statistischen Bundesamts 2019 zur Lebenslage behinderter Menschen  lebten im Jahr 2019 in Deutschland 10,4 Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung in Privathaushalten. Das ist im Durchschnitt gut jeder achte Einwohner (13 %). In Sachsen-Anhalt selbst leben nach Angaben des Statistischen Landesamts 2020 acht Prozent der Bevölkerung mit einer Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von 50 % und mehr). Mit 57 % ist die Mehrzahl von ihnen 65 Jahre und älter. Drei Prozent sind jünger als 18 Jahre.

Der Dritte Teilhabebericht der Bundesregierung zeigt, dass mehr Menschen mit Schwerbehinderung arbeiten, immer mehr Barrieren in Bus und Bahn abgeschafft werden und die Wahlbeteiligung steigt. Vieles hat sich in der Lebenslage von Menschen mit Beeinträchtigungen verbessert. Dennoch gibt es nach wie vor zahlreiche Bereiche, in denen es Gleichberechtigung und Teilhabe auszubauen gilt.

Örtliches Teilhabemanagement

Das Örtliche Teilhabemanagement in Sachsen-Anhalt fördert als erstes Landesprogramm seiner Art die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Landkreisen und Kommunen Sachsen-Anhalts. Teilnehmende Projektpartner werden durch sogenannte Teilhabemanager*innen bei ihrer individuellen Teilhabeplanung sowie der Erstellung kommunaler Aktionspläne unterstützt, die Maßnahmen zur Umsetzung eines inklusiven Gemeinwesens formulieren und Barrierefreiheit auf allen Ebenen vorantreiben.

Inklusive Bildung Sachsen-Anhalt

Das Projekt Inklusive Bildung Sachsen-Anhalt bildet Menschen mit einer kognitiven Behinderung zu Bildungsfachkräften aus, damit sie als Expert*innen in eigener Sache an Fach- und Hochschulen unterrichten können. In Seminaren, Vorlesungen, Workshops oder Vorträgen schulen sie (angehende) Lehr-, Fach- und Führungskräfte. Dabei klären sie über die Lebens- und Arbeitssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen, ihre spezifischen Bedarfe und die Chancen der Inklusion auf. Durch den personenzentrierten Ansatz wird Inklusion nicht nur theoretisch vermittelt, sondern direkt erfahrbar.

Das Kompetenzzentrum Soziale Innovation Sachsen-Anhalt (KomZ) wurde aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt. Die Projektvergabe erfolgte durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt.

Kontakt

Zentrum für Sozialforschung Halle e.V.
Großer Berlin 14 
06108 Halle / Saale 
info(at)zsh.uni-halle.de