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Personal im Wandel

Job-Sharing

Von Job-Sharing spricht man, wenn sich zwei oder mehrere Personen einen Arbeitsplatz 50/50, 60/40 oder eine Führungsposition (Top-Sharing) in einer Doppelspitze teilen. Heute sind auch Regelungen von 60/60 oder 70/70 keine Seltenheit mehr. Dabei arbeiten die Mitarbeiter*innen eng zusammen und koordinieren Arbeitszeiten und Arbeitsaufgaben untereinander genau. Ganz ähnlich dem Teilzeitmodell handelt es sich also um ein flexibles Arbeitszeitmodell, in dem die Arbeitsstunden der Einzelpersonen reduziert sind. Jedoch sind die Möglichkeiten durch die ausgeprägte Teamarbeit hier viel größer, sodass Job-Sharing auch sehr anspruchsvolle Tätigkeiten möglich macht, ohne dabei zu einer Karrierefalle zu werden. Gerade für Menschen, die sich eine größere Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben wünschen, kann Job-Sharing eine gute Lösung sein.

Situation in Sachsen-Anhalt

Eine Studie des Familienministeriums (November 2018) zeigt, dass 32 Prozent der deutschen Firmen irgendeine Form der geteilten Arbeit anbieten. Auch auf der Führungsebene wird es immer relevanter, denn das Modell begünstigt die sogenannte Rushhour des Lebens zwischen 25 und 40 Jahren. Während in den 60er-/70er-Jahren die Mehrheit die ökonomische Selbständigkeit zwischen dem 21. bis 23. Lebensjahr erreichten, sind heute rund 40 Prozent der Bevölkerung erst nach dem 26. bis 28. Lebensjahr in dieser Phase, da Ausbildungen meist später abgeschlossen werden und somit auch der Berufseinstieg später erfolgt. Der Karriereeinstieg und die Gründung einer Familie fallen damit zeitlich zusammen. Laut DAK-Gesundheitsreports 2014 wünscht sich die Mehrzahl der Männer (65,8 Prozent) und Frauen (59,3 Prozent) Kinder und Karriere. Jedoch steigen Frauen nach der Phase der Familiengründung nur mit 44 Prozent in Vollzeit oder im vollzeitnahen Bereich ein, während Männer zu 97 Prozent zu ihrer alten Vollzeittätigkeit zurückkehren. Job-Sharing kann somit ein zukunftsweisender Weg der Arbeitsgestaltung und der Work Life Balance sein.

Soziale Innovation: Job-Sharing-Berufsausübungsgemeinschaft

Hierbei handelt es sich um eine Form der Berufsausübungsgemeinschaft für Ärzt*innen, bei der ein Arzt/eine Ärztin durch eine Job-Sharing-Zulassung gemeinsam mit dem/der bereits zugelassenen
Arzt/Ärztin tätig wird. Dies ist nur fachgleichen Ärzt*innen möglich. Diese Kooperationsform wird von den Zulassungsgremien nur genehmigt, wenn sich die beteiligten Partner*innen verpflichten, den bisherigen Leistungsumfang der Praxis nicht über drei Prozent des Fachgruppendurchschnitts zu erweitern. Diese Form wird von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt u. a. auch gewählt, wenn der/die bereits zugelassene Vertragsarzt/-ärztin aus verschiedensten Gründen längerfristig die eigenen Leistungen reduzieren möchte, ohne den Praxisumfang zu verringern.

Mehr Informationen zu dem Projekt gibt es hier.